Die Klient*innen bekommen einen eigenen Mietvertrag
Beim Umzug ist jede helfende Hand willkommen
Das Konzept der Nachgehenden Wohnbegleitung
Die Nachgehende Wohnbegleitung ist eine Hilfestellung bei dem Übergang aus den drei Wohnprojekten der Neue Wohnung gGmbH in eine eigene, mietvertraglich abgesicherte Wohnung. Klient*innen mit einer Dringlichkeitsbestätigung der Stufe 2 werden nach Erhalt eines Mietvertrages beim Einzug in die eigene Wohnung mit Rat und Tat unterstützt. In den ersten sechs Monaten nach Wohnungsbezug werden die Klient*innen in ihrer neuen Wohnung aufgesucht und zu allen Belangen rund ums Wohnen beraten. Neben der Festigung der Wohnsituation steht die Förderung weiterer Integrationsprozesse wie z. B. die Aufnahme einer Beschäftigung oder die Integration in die Nachbarschaft im Vordergrund.
Auch im Anschluss an die sechsmonatige Eingewöhnungsphase steht das Projekt den Klient*innen und den Vermietern als Ansprechpartner zur Verfügung, sollte es zu Schwierigkeiten im Mietverhältnis kommen. So kann einem Wohnungsverlust frühzeitig entgegengewirkt werden.
Das Projekt ist eine Hilfeform gem. §§ 67,68 SBG XII und wurde über einen Zeitraum von drei Jahren durch die Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V. (GISS) wissenschaftlich begleitet und evaluiert.